An dieser Stelle veröffentlicht der BVZD Pressemitteilungen, Statistiken sowie Hintergründe rund um die deutschen Drohnenwirtschaft und den Verband BVZD. Ihr Ansprechpartner für alle Hintergründe und Medienanfragen ist Florian König.

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Pressemitteilungen


Drohnenwirtschaft zu Gast in der Parlamentarischen Gesellschaft

Zivile Drohnen – Quo Vadis? Unter der Schirmherrschaft von Thomas Jarzombek MdB, neuer Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, verfolgten Bundestagsabgeordnete eine zivile Drohnenflug-Präsentation in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.

Berlin, 08.06.2018: Zivile Drohnen erobern auch in Deutschland mehr und mehr den Luftraum – sei es für die kommerzielle Nutzung oder in der Freizeit. Nach Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind in Deutschland bereits rund eine Million Drohnen für den privaten und kommerziellen Einsatz verkauft worden. Damit gibt es hierzulande bereits mehr Drohnen als Flugzeuge –Tendenz: deutlich steigend.

Bereits heute werden Drohnen vielfältig eingesetzt – in der Landwirtschaft, bei Polizei und Feuerwehr, für Inspektionsflüge und im Katastrophenschutz. Die rasant fortschreitende Technologie eröffnet immer neue Anwendungsfelder. Startups, Serviceunternehmen und gestandene Luftfahrt- und Logistikunternehmen nutzen diesen neuen Markt, um vielfältige Drohnen-Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten.
Bei einer Veranstaltung des BVZD, dem Branchenverband der zivilen Drohnenwirtschaft in Deutschland, kamen heute Parlamentarier des Deutschen Bundestages und Vertreter der Bundesministerien in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin zusammen, um sich über den gewerblichen Einsatz der innovativen Technologie zu informieren.

Björn Simon MdB, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu Themen des Luftverkehrs sagte nach seinem Grußwort: „Zivile Drohnen bieten sowohl in der privaten als auch in der gewerblichen Anwendung ein großes Wertschöpfungspotenzial. Um die Technologie und ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bestmöglich nutzen und in Zukunft weiter ausbauen zu können, sind klare Regeln notwendig. Nur so sind eine rechtssichere Anwendung, die Sicherheit im Luftraum und auch die Akzeptanz in der Bevölkerung gewährleistet. Die Politik steht hierzu in engem Austausch mit den Herstellern und Nutzern unbemannter Fluggeräte.“

„Wir beobachten mit großer Sorge, dass technische Entwicklungen aus Deutschland sich hierzulande nur schwer weiterentwickeln lassen, weil gute Ideen durch nicht an den technologischen Möglichkeiten ausgerichteten Gesetzen ausgebremst werden“, sagt Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des BVZD und Gründer des Dohnenunternehmens ProCopter GmbH in Leipzig.

Für die Mitglieder des BVZD steht bei den Gesprächen mit der Politik im Vordergrund, das enorme wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial eines zivilen Drohneneinsatzes deutlich zu machen, ohne Einschränkungen bei der Sicherheit hinnehmen zu müssen.
 

Der Verband vertritt folgende Positionen // Download Positionspapier

Die UAV-Regulierung auf Bundesebene muss schnell vorangebracht werden und nicht auf die Regulierung von Drohnenflügen auf europäischer Gesetzgebungsebene gewartet werden. Wichtig hierbei ist, dass aktuelle und voraussichtliche europäische Entwicklungen als Basis für eine nationale Regulierung dienen.

Es darf nicht der Drohnenwirtschaft überlassen bleiben, für den Schutz kritischer und technisch sensibler Infrastrukturen sorgen zu müssen. Vielmehr bedarf es eines Miteinanders zwischen Wirtschaft, Politik und Drohnenindustrie, um ein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Flächendeckende „no fly zones“ können keine Lösung sein, da sie de facto eine zivile gewerbliche Drohnennutzung unmöglich machen.

Ausnahmegenehmigungen für Einzelflüge sind kein probates Mittel für die Regulierung eines Massenphänomens mit extrem großem Zukunftspotenzial. Zudem müssen bundeslandübergreifende Lösungen gefunden und die gegenseitige Anerkennungspraxis gestärkt werden.

Eines der größten Potenziale des zivilen Drohneneinsatzes liegt im Flugbetrieb außerhalb der Sicht des Piloten, den sogenannten Out of Sight-Flügen. Aktuelle technische Möglichkeiten bieten bereits die lückenlose Erkennbarkeit von Drohnen, sodass bisherige Flugverbote umgehend aufgehoben werden sollten.

Nationaler Beirat unbemannte Luftfahrt (UAV-Beirat) beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Seit der Einrichtung des UAV-Beirates beim BMVI ist der BVZD in allen vier Arbeitsgruppen aktiv vertreten und bringt die Interessen der zivilen Drohnenwirtschaft in die vielfältigen Diskussionen und Themenbereiche ein.

  • AG1: Luftverkehrssicherheit und Luftraum

  • AG2: Standards und Recht

  • AG3: Digitalisierung und Entwicklungsperspektiven

  • AG4: Technologie und Infrastruktur

Drohnenstudie „FLY HIGH“

Rechtliche Restriktionen bremsen die Entwicklung der innovativen Drohnenwirtschaft in Deutschland – das zeigt die Marktanalyse „FLY HIGH“, die im Auftrag des BVZD und der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt wurde.

Die Studie steht unter www.bvzd.org/themen zum kostenfreien Download bereit.

Die Pressemeldung zum Download finden Sie hier.


Drohnenwirtschaft in Deutschland wird ausgebremst
Marktanalyse des Drohnenverbandes BVZD und der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft

Berlin, 13. Juni 2017. Rechtliche Restriktionen bremsen die Entwicklung der innovativen Drohnenbranche in Deutschland – das zeigt die Marktanalyse „Fly High - Markt, Chancen und Herausforderungen eines wachsenden zivilen Drohneneinsatzes“. Die Studie wurde im Auftrag des BVZD | Branchenverband Zivile Drohnen e. V. und der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Ahnen&Enkel Research erstellt.

„Wir beobachten mit großer Sorge, dass technische Entwicklungen aus Deutschland sich hierzulande nicht weiterentwickeln können, weil gute Ideen durch nicht zeitgemäße Gesetze ausgebremst werden“, sagt Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des BVZD und Gründer des Dohnenunternehmens ProCopter GmbH in Leipzig.

„Deutsche Entwickler und Unternehmen gehören zu den innovativsten Treibern der Drohnenwirtschaft. Sie werden aber künftig nur dann international mithalten können, wenn hierzulande die nötigen Experimentierräume geschaffen werden“, erklärt Prof. Dr. Martin Maslaton geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Vorstand Recht im BVZD. Ähnlich wie vor zehn Jahren beim Internet, müsse schnellstmöglich ein zukunftsorientierter Rechtsrahmen geschaffen werden.

Wie weit die technische Entwicklung bereits ist, beschreibt die Marktanaylse „Fly High“. Der Research-Bereich der Agentur „Ahnen&Enkel“ in Berlin hat dazu führende Branchenvertreter aus Deutschland befragt und vorhandene Studien aus dem deutsch- und englischsprachigen Raum ausgewertet.

Danach sind 2017 schätzungsweise über eine Million Drohnen allein in Deutschland in Betrieb, ein erheblicher Teil davon im kommerziellen Einsatz. Damit gibt es hierzulande bereits mehr Drohnen als Flugzeuge – Tendenz, deutlich steigend.

Wie die Marktanalyse zeigt, werden Multikopter und andere Drohnen nicht mehr nur im Hobbybereich oder für Film- und Fotoaufnahmen genutzt. In einigen kommerziellen Anwendungsfeldern gibt es stabile Märkte für den Einsatz von Drohnen, in denen auch weiter ein kontinuierliches Wachstum zu erwarten ist. Insbesondere gilt das für den Bereich Infrastruktur: Drohnen werden hier eingesetzt, um schwer erreichbare Gebäude und Industrieanlagen zu inspizieren und zu warten, um Baufortschritte zu dokumentieren, sowie um Bauflächen zu analysieren, etwa bei der Planung von Straßen.

In der Landwirtschaft etabliert sich der Einsatz von Drohnen für das so genannte Precision Farming, also der metergenauen Steuerung von Saat, Düngungen und Bewässerung. Und auch Feuerwehr, Polizei und Bundespolizei setzen immer häufiger auf die Vorteile ziviler Drohnen.

Auch wenn der Einsatz von Drohnen für logistische Aufgaben wie das Ausfliegen von Paketen in den Medien besonders stark beachtet wird, steckt die Technik gerade hier noch in den Kinderschuhen. Neben den Kosten und Sicherheitsfragen stehen dabei vor allem die rechtlichen Beschränkungen einer schnellen Weiterentwicklung im Weg. „Insbesondere Drohnen zur Personenbeförderung werden so lange Science Fiction bleiben, bis hier ein rechtlicher Rahmen geschaffen wurde“, so Prof. Dr. Martin Maslaton über verschiedenen Projekte zu Lufttaxis.

Drohnen werden ihr erhebliches Potenzial vor allem dann entfalten, wenn sie autonom und automatisierst eingesetzt werden können. Die derzeitige Rechtslage in Deutschland verbietet jedoch autonome Drohnenflügen.

„Wir sehen 2017 darum als ein verlorenes Jahr für Deutschland. Wegen Überregulierung und einem Mangel an Testfeldern für neue Anwendungen besteht inzwischen sogar die Gefahr, ganz von internationalen Wettbewerbern überholt zu werden“, erklärt BVZD-Vorstandsvorsitzender Frank Lochau.

Die Marktanalyse „Fly High“ kommt zu dem Schluss, dass in Deutschland dringend eine Regelung für das Luftraummanagement im bodennahen Luftraum entwickelt werden muss. Internationale Unternehmen, insbesondere aus der US-amerikanischen Internetbranche, arbeiten hier intensiv an eigenen Lösungen. Wenn diese Lösungen auch in Europa übernommen werden, wandern auch die damit verbundenen Dienstleistungen zu den US-Firmen ab.

„Hier ist es entscheidend, zeitnah alle relevanten Akteure einzubeziehen und schnellstmöglich in Deutschland alltagspraktische, entwicklungsfreundliche Ansätze zum Luftraummanagement von autonomen Drohnen zu schaffen“, so Prof. Dr. Maslaton.

Die Kurzfassung der Studie steht unter www.bvzd.org/themen zum kostenfreien Download bereit.


Verkehrsminister legt Ländern Kuckucksei ins Nest

Berlin, 09. März 2017. Zu der am Freitag in den Bundesrat einzubringenden Verordnung für den Gebrauch von zivilen Drohnen gibt Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des Drohnenverbands BVZD, folgende Stellungnahme:

"Drohnen sind keine bloßen Spielzeuge zur Freizeitgestaltung – wie in der Verordnung beschrieben -  sondern auch Grundlage erfolgreicher Geschäftsmodelle und neuer Wertschöpfungsketten. Experten gehen davon aus, dass sich der weltweite Markt von gewerblichen Dienstleistungen mit Drohnen mit einem Umfang von 118 Mrd. Dollar entwickeln wird. Die entscheidende Frage ist nun: Welchen Stück des Kuchens soll Deutschland davon abgekommen? Mit der vorliegenden Verordnung droht Deutschland jedoch ein weiteres Mal den Anschluss an die Digitalisierung zu verpassen.

Denn wer Innovation in Deutschland fördern will, braucht stabile Rahmenbedingungen. Das gilt gleichermaßen für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer als auch für einen sicheren Handlungsrahmen der Wirtschaft. Die in den Bundesrat eingebrachte Drohnenverordnung schafft jedoch mehr Unsicherheit als Sicherheit, denn sie ist ein wahres Kuckucksei für Verwaltung, Anwender und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Die Last bei der Erteilung der Aufstiegserlaubnis wird weitgehend den schon heute personell überforderten Länderbehörden überlassen. Nach dem Verordnungstext erfordert weiterhin jeder einzelne Aufstieg einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm eine Erlaubnis durch die jeweilige Luftfahrtbehörde. Dies bedeutet lange Wartezeiten für gewerbliche Drohnennutzer und ist keine geeignete Lösung für ein sich entwickelndes Massenphänomen mit derzeit mehr als 400.000 Drohnen bundesweit. Wir weisen auch deutlich darauf hin, dass Teile der Wertschöpfung dieser neuen Industrie bei der Entwicklung neuer Steuer- oder Kommunikationssysteme in Deutschland passieren -  besonders im Segment großer Drohnen werden seitens des Verordnungsgebers die Potentiale verkannt.

Dies zeigt das Verbot der Nutzung von Out of Sight-Flügen für Drohnen über 250 Gramm – für die Logistikbranche ein Todesstoß, die den modernen Versandhandel mit neuen Lösungen aufrollen möchte. Hier zeigt der Gesetzgeber, dass er einseitig umweltschädliche Verkehrsträger bevorzugt und die tatsächlichen vielen Tausend Verkehrstoten auf deutschen Straßen deutlich weniger gravierend einschätzt als die die überzogenen Projektionen möglicher Unfälle mit Drohnen.
 
Auch von den Verbrauchern wird unnötiger Aufwand gefordert. Die Kennzeichnung der Drohnen ist begrüßenswert, die Feuerfestigkeit derselbigen wird jedoch aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwandes dazu führen, dass viele Drohnen letztendlich ohne Kennzeichnung aufsteigen. Zudem muss in der Umsetzung der Verordnung darauf geachtet werden, dass der geforderte Kenntnisnachweis auch online abgelegt werden kann.

Wir fordern daher die Mitglieder des Bundesrats eindrücklich auf, Bürokratie zu reduzieren, wo diese nicht zu mehr Sicherheit führt und Regelungen unkontrollierbar sind. Dies ist im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Der Drohnenverband BVZD und seine Mitglieder stehen hierbei gern beratend zur Seite."


Drohnenverband BVZD sieht Verordnungsentwurf als Schritt in die richtige Richtung / Praktische Verbesserungen gefordert

Berlin, 19. Januar 2017. Zur im Kabinett vorgelegten Vorlage einer Verordnung für den Gebrauch von zivilen Drohnen gibt Frank Lochau, Vorstandsvorsitzender des Drohnenverbands BVZD, folgende Stellungnahme: 

Innovation braucht Verantwortung. Deshalb begrüßen wir den Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt, unserer Boombranche ein verbindliches Regelwerk zu geben, auf den besonders gewerbliche Nutzer so lang gewartet haben. Die generelle Aufstiegsgenehmigung von Drohnen unter dem Gewicht von fünf Kilogramm für zertifizierte Flieger, ist ein wesentlicher Fortschritt für Drohnenpiloten, deren gewerbliche Existenz bisher durch überforderte Bürokratien gefährdet wurde. Ebenso ist die Aufhebung des grundsätzlichen Verbots von Out Of Sight-Flügen ein Schritt in die richtige Richtung, der Innovationspotentiale heben und die Möglichkeiten der Drohnennutzung in vielen Branchen erheblich verbreitern wird. 

Leider müssen wir nach Sichtung des Entwurfs jedoch auch zu dem Schluss kommen, dass mit Teilen der neuen Verordnung ein praxisfernes Bürokratiemonster geschaffen wurde. Die Genehmigungserfordernisse für Drohnen mit einem Gewicht von über fünf Kilogramm ersticken gewerbliche Nutzer und neue Geschäftsmodelle. Ein Massenphänomen mittels solcher Einzelgenehmigungen bewältigen zu wollen, ist naiv. Wir hoffen, dass die Beratungen im Bundesrat in diesem Punkt Nachbesserungen bringen werden. 

Eine Kennzeichnungspflicht erhöht die Verantwortung des Drohnenpiloten für sein Handeln deutlich und ist auch im Straßenverkehr gängige Praxis. Die Forderung einer feuerfesten Plakette bringt für die Drohnenhersteller jedoch einen erheblichen Mehraufwand mit sich - ohne einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn zu schaffen.   

Drohnen sind für die sofortige Nutzung nach dem Verkauf konzipiert – das Anbringen einer feuerfesten Plakette hebelt diesen Mechanismus aus. Dies wirft in der Praxis viele Fragen auf: Wer stellt die sachgerechte Anbringung sicher? Wie können die Tests einer Drohne sichergestellt werden, ohne dass der Verbraucher mit der festen Anbringung einer feuerfesten Plakette seine Rückgaberechte verwirkt? Aus unserer Sicht werden hier sowohl Verbraucher, Händler als auch Drohnenhersteller über Gebühr belastet. 

Wir fordern daher die Mitglieder des Bundesrats eindrücklich auf, Bürokratie zu reduzieren, wo sie nicht zu mehr Sicherheit führt und Regelungen unkontrollierbar sind. Dies ist im Interesse des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Der Drohnenverband BVZD und seine Mitglieder stehen hierbei gern beratend zur Seite.


Bundesverband Zivile Drohnen in Berlin gegründet – Vermittlung zwischen Drohnenindustrie und Politik im Mittelpunkt

Berlin, 14. Oktober 2016. Um den Dialog zwischen der noch jungen zivilen Drohnenindustrie mit Politik und Gesellschaft zu fördern, hat sich der Bundesverband Zivile Drohnen (BVZD) in Berlin gegründet. Gründungsmitglieder sind dabei u.a. die Unternehmen ProCopter GmbH und die Maslaton Rechtsanwaltschafts GmbH aus Leipzig, die Filmproduktion SCOOOP | visual concepts aus München sowie die PR-Agenturen Sehr gut. Danke. Kommunikation., KING Consult und Ahnen&Enkel aus Berlin.

Bei der Gründungsveranstaltung in der Geschäftsstelle des Verbands wurden Frank Lochau zum Vorstandsvorsitzenden sowie Martin Maslaton und Florian König zu seinen Stellvertretern gewählt. Für den Verband wird künftig Sebastian Himstedt sprechen.

Zentrale Aufgaben sieht der Verband bei der Vermittlung zwischen Drohnenindustrie und Politik. Man ist dafür schon jetzt im engen Austausch mit dem Bundesverkehrsministerium, um die neue Verordnung zur Regelung des Drohnenfluges im Rahmen der Verbändeanhörung zu kommentieren. Einen weiteren wesentlichen Punkt der Verbandsarbeit sieht man in der Erhöhung der Sichtbarkeit der wirtschaftlichen Potentiale der gewerblichen Drohnennutzung. Dabei legt der Verband wert darauf, dass er hier ausschließlich die zivile Nutzung der innovativen Technologie fokussiert. Ebenso tritt der Verband als interner und externer Wissensvermittler auf. 


Drohnenverband BVZD fordert neues Freigabesystem für sensible Flugbereiche

Berlin, 08. August 2016. Zum Beinahe-Crash einer privaten Drohne mit einem Passagierflugzeug am Flughafen München gibt Frank Lochau, Vorsitzender des Bundesverbands Zivile Drohnen BVZD i.G., folgendes Statement:

Wir sind erschrocken über diese Fahrlässigkeit eines privaten Anwenders. Um eine sichere Nutzung zu gewährleisten, fordern wir eine Kennzeichnungspflicht. Ebenso könnten Mithilfe durch ein neuartiges Freigabesystem für bestimmte Bereiche solche Vorfälle verhindert werden.

Derzeit ist die Flughöhe von maximal 100 Metern technisch nicht begrenzt. Aus diesem Grund und dem Leichtsinn vieler Hobbypiloten kommt es immer wieder zu negativen Schlagzeilen. Bei moderner Flugsteuerungssoftware lässt sich eine maximale Flughöhe definieren. Das System warnt den Anwender, wenn sich eine Drohne außerhalb der definierten Höhe bewegt. Parallel dazu gibt es sogenannte No Fly Zones. In diesen Bereichen ist es nicht möglich, sein Fluggerät zu starten oder hinein zu fliegen, da die Software einen Start oder Überflug verhindert. Solche No Fly Zones sind beispielsweise Flughäfen. 

Warum also nicht die Software so anpassen, dass Fluggeräte nur noch bis auf eine Höhe von 100 Metern aufsteigen können? Flüge in über 100 Metern sind bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden zu beantragen. Und erst nach Zustimmung erlaubt.

Es gibt bereits konkrete Überlegungen, dass man mit der Freigabe der Luftfahrtbehörden eine PIN erhält, die es dem Piloten nach Eingabe in die Flugsteuerungssoftware erlaubt, in No Fly Zones bzw. in Höhen über 100 Meter zu fliegen. Die Freigabe ließe sich zeitlich sowie räumlich begrenzen. Wir fordern, dass auch private Drohnenpiloten verbindlich diese Techniken nutzen müssen, um Sicherheit zu gewährleisten und gewerblichen Anbietern nicht ihre Lebensgrundlage zu nehmen.


BVZD lädt zu Informationsveranstaltung nach Berlin

Berlin, 27.07.2016. Die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Nutzung von Drohnen ist vielfältig. Damit sich das volle Potenzial dieser neuen Technologie entfalten kann, fehlt ein politischer Ordnungsrahmen, der Fortschritt befördert und nicht beschränkt. Das muss sich ändern. 

Dazu wird derzeit die Gründung des Branchenverbands BVZD vorbereitet. Dieser wird Namen "BVZD - Bundesverband Zivile Drohnen: Neue Mobilität, Digitalisierung & Logistik e.V." tragen und als politische Interessenvertretung in das Berliner Vereinsregister eingetragen. Frank Lochau, Geschäftsführer des Leipziger Drohnendienstleisters ProCopter, und einer der Initiatoren sagt dazu: "Wir wollen der gesamten deutschen Drohnenwirtschaft eine kraftvolle und professionelle Stimme im politischen Berlin geben."

Um ins Gespräch zu kommen und die Möglichkeiten der politischen und wirtschaftlichen Vernetzung weiterzuentwickeln, lädt der BVZD zu einer Informationsveranstaltung nach Berlin. Diese findet am 2. September 2016 um 16 Uhr in der Geschäftsstelle des BVZD, Berliner Straße 69 in Berlin Prenzlauer Berg statt. Alle interessierten Drohnenunternehmer sind dazu herzlich eingeladen.


Logo und Beschreibung des Verbands

 

Der BVZD – Branchenverband Zivile Drohnen wurde 2016 in Berlin gegründet. In den Feldern Neue Mobilität, Logistik und Digitalisierung organisiert er den Dialog zwischen Drohnenindustrie, Politik und Gesellschaft. Zentrale Ziele des Verbands sind die wirtschaftliche Förderung der jungen Industrie, die Erhöhung der Flugsicherheit in Abgleich mit anderen Verkehrsteilnehmern und die positive Ausgestaltung politischer Rahmenbedingungen.

Der BVZD hat seinen Sitz in Berlin. Der Vorstand besteht aus Frank Lochau (Vorsitzender), Prof. Dr. Martin Maslaton und Florian König.